Die beiden folgenden Anträge sind fristgerecht beim Vorsitzenden eingegangen:
Antrag 1 (Thomas Groß, Karl Hirtz, Dominik Pickardt)
- Mitglieder, die zu Beginn eines Kalenderjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen in diesem Jahr einen Beitrag von 30 € (also einen Monatsbeitrag von 2,50 €).
- Mitglieder, die zu Beginn eines Kalenderjahres das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen in diesem Jahr einen Beitrag von 60 € (also einen Monatsbeitrag von 5 €).
Die Höhe der Beiträge wird nach § 4.2 der Satzung von der Mitgliederversammlung festgelegt; eine Änderung ist nach § 6.4 mit einfacher Mehrheit möglich.
Antrag 2 (Dominik Pickardt)
Alt: Mindestens einmal jährlich ist eine Mitgliederversammlung durchzuführen, zu der alle Mitglieder mindestens 14 Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Vereins einzuladen sind.
Neu: Mindestens einmal jährlich ist eine Mitgliederversammlung durchzuführen, zu der alle Mitglieder mindestens 14 Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Vereins sowie durch Aushang oder Auslage im Spiellokal einzuladen sind.
Der Antrag erfordert gemäß § 13.2 der Satzung und § 33 BGB die Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
Ich würde in beiden Anträgen die Worte „in diesem Jahr“ streichen!
Man könnte stattdessen „in dem betreffenden Jahr“ schreiben; ich werde das zur Sprache bringen.